Datenschutzvereinbarung
Veröffentlichung von Daten
Es besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an den Fußballspielen und der Veröffentlichung derer Ergebnisse. Der elektronische Spielbericht ermöglicht die Veröffentlichung in Print- und Onlinemedien. Dazu gehören auch Name und Vorname der Spieler/innen und Mannschaftsbetreuer/innen. Die Veröffentlichung der Daten aus dem Spielbericht ist bei Personen, die älter als 13 Jahre sind, grundsätzlich zulässig. Es ist daher notwendig das nachfolgende Kennzeichen explizit zu setzen, wenn für eine Person keine Veröffentlichung erfolgen soll und die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben.
Hat der Spieler/die Spielerin der Veröffentlichung widersprochen und möchte nicht auf Spielberichten veröffentlicht werden, kann dies mit der Option „Nein“ eingestellt werden. Dadurch wird der Name des Spielers/der Spielerin auf allen vergangenen und zukünftigen Spielberichten nicht mehr an öffentliche Print- und Onlinemedien geliefert. Mit der Option „Ja“ wird angegeben, dass der Spieler/die Spielerin oder deren Erziehungsberechtigte der Veröffentlichung zugestimmt hat. Wird die Option von „Nein“ auf „Ja“ geändert, gilt die Veröffentlichung erst wieder ab diesemZeitpunkt. Vergangene Spielberichte bleiben in diesem Fall unveröffentlicht. Der Spieler/Die Spielerin oder die Erziehungsberechtigten haben der Veröffentlichung der Daten auf Spielberichten zugestimmt.
Veröffentlichung des Bildes
Der Spieler/Die Spielerin – im Fall von Minderjährigen ein gesetzlicher Vertreter hat eingewilligt, dass das zur Verfügung gestellte Lichtbild durch den eigenen Verein, den DFB e.V. und seine Mitgliedsverbände und die DFB-Medien GmbH & Co. KG in Print- und Online-Medien, wie z. B. auf den Internet-Seiten des Vereins und Verbands und auf der Online-Plattform des Amateurfußballs „FUSSBALL.DE“, einschließlich der damit verbundenen mobilen Angebote und Druckerzeugnisse im Rahmen von Mannschaftslisten, Spielberichten oder Livetickern verwendet und an die Verleger von Druckwerken sowie Anbieter von Online-Medien zum Zwecke der Berichterstattung über Amateur- und Profifußball übermittelt werden darf.